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   OLG Schleswig, 12.01.2007 - 1 (6) Verg 14/05   

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https://dejure.org/2007,32334
OLG Schleswig, 12.01.2007 - 1 (6) Verg 14/05 (https://dejure.org/2007,32334)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.01.2007 - 1 (6) Verg 14/05 (https://dejure.org/2007,32334)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. Januar 2007 - 1 (6) Verg 14/05 (https://dejure.org/2007,32334)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Höhe der Rechtsanwaltsgebühr (2,0-fach)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abänderung einer Kostenentscheidung der Vergabekammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 26/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2007 - 1 (6) Verg 14/05
    c) Die Antragstellerin kann nicht mit der Einwendung durchdringen, dass die Kostenentscheidung im Beschluss der Vergabekammer Schleswig-Holstein vom 21. Dezember 2004 im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 2005 (X ZB 26/05; ZfBR 2006, 187) unrichtig und daher rechtswidrig sei.

    Der Bundesgerichtshof hat durch Beschluss vom 25. Oktober 2005 (a.a.O.), also nach Erlass des Beschlusses der Vergabekammer vom 21. Dezember 2004, entschieden, dass eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners vor der Vergabekammer nicht stattfinde, wenn der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag zurücknehme.

  • OLG Nürnberg, 03.05.2000 - 13 W 1306/00

    Voraussetzungen der Vergleichsgebühr bei Teil-Anerkenntnis und

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2007 - 1 (6) Verg 14/05
    a) Soweit die Antragstellerin mit ihrer sofortigen Beschwerde behauptet, die Rücknahme des Nachprüfungsantrages basiere darauf, dass die Parteien sich darüber geeinigt hätten, dass die Antragsgegnerin die durch die Hinzuziehung ihrer Verfahrensbevollmächtigten entstandenen Kosten selbst tragen sollte, sie mithin auf einen eventuell bestehenden Erstattungsanspruch verzichtet habe, so handelt es sich hierbei um einen materiell-rechtlichen Einwand, der im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu berücksichtigen ist, es sei denn, er wäre unstreitig (vgl. Zöller-Herget, 26. Aufl., § 104 Rn. 21, Stichwort ,,Verzicht" m.w.N.; OLG Hamm JurBüro 93, 490; OLG Nürnberg MDR 2000, 908).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - Verg 98/04

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühr im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2007 - 1 (6) Verg 14/05
    Es ist daher im Regelfall im Sinne von § 14 Abs. 1 RVG nicht unbillig, wenn der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Verfahren vor der Vergabekammer eine 2, 0- fache Geschäftsgebühr ansetzt (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2006, 72 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 15.07.2003 - 6 Verg 6/03

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2007 - 1 (6) Verg 14/05
    Im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens kann daher nicht mehr geprüft werden, ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Nachprüfungsverfahren notwendig war (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom 15. Juli 2003, ZfBR 2004, 92).
  • OLG München, 27.08.2009 - Verg 4/09

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Höhe der Geschäftsgebühr

    In der weit überwiegenden Zahl der Fälle wurde von den Gerichten eine Rahmengebühr von 2, 0 als noch vertretbar angesehen (vgl. etwa OLG Naumburg vom 23.12.08, 1 Verg 11/08 und vom 22.02.07, 1 Verg 15/06; OLG Saarbrücken vom 17.08.06, 1 Verg 2/06; OLG München vom 11.01.06, Verg 21/05; OLG Schleswig vom 12.01.2007, 1 (6) Verg 14/05; OLG Düsseldorf vom 08.02.06 Verg 85/05).
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